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0. Gewissensfreiheit allgemein
0.1 Philosophische Literatur
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Hannah Arendt
Über das Böse. Eine Vorlesung zu Fragen der Ethik [1965]
München (Piper), 10. Aufl. 2015
Die wenigen moralischen Sätze, die angeblich alle einzelnen Moralnormen zusammenfassen wie z.B. "Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst!" oder "Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!" haben alle das Selbst und damit das Zwiegespräch des Menschen mit sich selbst zum Maßstab Das Wort Gewissen bezeichnet ursprünglich das Bewusstsein von sich selbst. Im Englischen hat das Wort "conscience" erst vor kurzem seine moralische Bedeutung angenommen. (S. 49)
"Das Gewissen ist angeblich eine Weise des Fühlens, jenseits von Verstand und Beweisführung sowie, aufgrund von Empfindungen, des Wissens, was Recht und Unrecht ist. Zweifellos, glaube ich, hat sich herausgestellt, dass solche Gefühle in der Tat existieren, dass Menschen sich schuldig fühlen oder unschuldig, dass jedoch leider solche Gefühle keine verlässlichen Hinweise geben auf Recht und Unrecht, ja eigentlich auf gar nichts hinweisen. Schuld-gefühle zum Beispiel können durch einen Konflikt zwischen alten Gewohnheiten und neuen befehlen - der alten Gewohnheit, nicht zu töten, und dem neuen Tötungsbefehl - hervorgerufen werden; aber sie können genauso gut durch einen gegenteiligen Konflikt entstehen: Derselbe Mann wird sich schuldig fühlen, wenn er nicht mitmacht, sobald erst einmal das Töten, oder was immer die ‚neue Moral' fordert, zur Gewohnheit geworden ist und von jedermann anerkannt wird. Mit anderen Worten, diese Gefühle sagen etwas über Anpassung und Nicht-Anpassung aus, nicht aber über Moral. In der Antike, so habe ich bereits gesagt, kannte man die Erscheinung des Gewissens nicht; es wurde [von christlichen Philosophen] als das Organ des Menschen entdeckt, das die Stimme Gottes hört, und dann von weltlichen Philosophen übernommen, bei denen es eine zweifelhafte Legitimation erhielt. Im Bereich der religiösen Erfahrung kann es keinen Gewissenskonflikt geben. Die Stimme Gottes spricht in klaren Worten, und fraglich ist nur, ob ich ihr gehorchen werde oder nicht. Gewissenskonflikte in säkularisierten Zusammenhängen sind andererseits eigentlich nichts anderes als Beratungen zwischen mir und mir selbst; sie werden nicht durch Fühlen gelöst, sondern durch denken. Insofern allerdings als gewissen nichts weiter bedeutet, als dass ich mit mir selbst in friedlichem Einklang bin (was die conditio sine qua non für das Denken ist), ist es in der Tat Wirklichkeit. Aber dieses Gewissen wird, wie wir jetzt wissen, nur sagen: Ich kann nicht, und ich will nicht. Da es zum eigenen Selbst des einzelnen in Bezug steht, kann von ihm kein Hand-lungsimpuls erwartet werden." (S. 95f.)
"Das größte begangene Böse ist das Böse, das von Niemandem getan wurde, das heißt, von menschlichen Wesen, die sich weigern, Personen zu sein. […] Übeltäter, die sich weigern, selbst darüber nachzudenken, was sie tun, und die sich auch im Nachhinein gegen das Den-ken wehren - also sich weigern, zurückzugehen und sich an das zu erinnern, was sie taten […] -, [haben] es eigentlich versäumt […], sich als ein jemand zu konstituieren." (S. 101)
Das Wort con-scientia bedeutet ursprünglich "Bewusstsein" und nur die deutsche Sprache hat zwei verschiedene Worte für Bewusstsein und moralisches Gewissen. (S. 156) Das Wort taucht erstmals bei Cicero auf (de officiis 3.44). Dort meint es, dass der Zeuge unter Eid jedenfalls Gott als Zeugen hat. Paulus (Römer 2,14ff.) spricht davon, dass das Gewissen Zeugnis ablegt von Gedanken, die, im Menschen Rat haltend, einander widerstreiten und sich wie im Gerichtssaal untereinander verklagen und entschuldigen. Bei Seneca ist conscientia ein heiliger Geist, der unsere guten und bösen Taten beobachtet (Beleg fehlt) So war das Gewissen auch im Mittelalter eng mit Gott verbunden, der die Geheimnisse des menschli-chen Herzens kennt (Matth. 6,4). (S. 157) Der Daimon des Sokrates ist ein Mittler zwischen Gott und dem Sterblichen. Seine Stimme kommt von außen und damit etwas sehr anderes als conscientia. (S. 158)